Allgemeine Geschäftsbedingungen der kompiuterzeugs gmbh
1.
Geltungsbereich
Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den
gesamten Geschäftsbereich der kompiuterzeugs gmbh (nachfolgend
"Firma"). Die Firma erbringt
Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie und Medienkunst,
insbesondere Entwicklung von Software und Verkauf von damit
zusammenhängenden Produkten.
2.
Vertragsabschluss
Der
Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma
betreffend den Bezug von Produkten und / oder Dienstleistungen durch
den Kunden zustande.
Der
Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der
Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt und / oder
Produkte über den Onlineshop der Firma bestellt oder direkt kauft.
3.
Preise
Vorbehaltlich
anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer
Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig
anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).
Die
Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer
Steuern.
Die
Preise verstehen sich exklusive Verpackungs- und Versandkosten.
Die
Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten
die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der
Website der Firma und gemäss Preisliste der Firma.
4.
Bezahlung
Die
Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung,
Kreditkarte, PayPal, Vorauskasse, Anzahlung.
Der
Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 30
(dreissig) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Wird
die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird
der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen
der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug.
Ab
Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe
von 5% (fünf Prozent).
Bietet
die Firma auch Produkte über eine Onlineplattform zum Kauf, Miete
oder sonstiger Nutzung an, so kann sie Bezahlung auch auf dem
elektronischen Weg im Rahmen des Bestellvorganges (Kreditkarten,
Paypal oder andere Zahlungssysteme) verlangen.
Verrechnung
des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung
des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.
Bei
einer hohen Bestellungssumme kann die Firma vom Kunden eine Anzahlung
verlangen.
Der
Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder
Dienstleistungserbringung zu verweigern.
5.
Pflichten der Firma
5.1.
Lieferung / Liefertermine
Die
Lieferung erfolgt binnen 30 (dreissig) Arbeitstagen nach
Bestellungseingang. Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich,
wird der Kunde von der Firma binnen 5 (fünf) Arbeitstagen nach
Bestellungseingang informiert und das neue Lieferdatum wird
kommuniziert.
Vorbehaltlich
anderslautender Vereinbarung, wird als Erfüllungsort der Sitz der
Firma vereinbart. Die Firma erfüllt durch die übergabe der
bestellten Produkte an den vereinbarten Spediteur. Wird kein
Spediteur vereinbart, steht es der Firma frei, einen Spediteur zu
wählen. Die vereinbarten Lieferkosten dürfen durch die Wahl des
Spediteurs nicht erhöht werden.
5.2.
Dienstleistungserbringung
Vorbehaltlich
anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung
durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine
weiteren Bestimmungen vereinbart gilt als Erfüllungsort der Sitz der
Firma.
5.3.
Hilfspersonen
Die
Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer
vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben
sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung
aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger
Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
5.4.
Softwarelizenz
Die
Firma gewährt dem Kunden das Recht, die Software für die
vereinbarte Zeitdauer zu nutzen („Lizenz“). Die
Lizenz ist unübertragbar und nicht exklusive und auf die Funktion
und den Umfang gemäss Produktebeschrieb beschränkt. Auch nach
Bezahlung der Lizenzgebühr bleibt die Software im Eigentum der
Firma.
6.
Pflichten des Kunden
6.1
Allgemein
Der
Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung
der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind umgehend vor
zunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur
vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach
Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und
Unterlagen für die Firma.
6.2.
Softwarelizenz
Der
Kunde darf die Software lediglich für die vereinbarte Anzahl Server
benutzen. Abgesehen von der für Back-up erforderlichen Kopie, ist
das Kopieren untersagt. Es ist dem Kunden untersagt, die Software
oder dazugehörige Dokumente oder Computerprogramme zu kopieren,
reproduzieren, zu sublizenzieren oder sonst wie zu übertragen oder
zu vervielfältigen oder auf Dritte zu übertragen. Des Weiteren ist
es dem Kunden untersagt die Software oder dazugehörige Dokumente
oder Computerprogramme zu verändern, dekompilieren, disassemblieren
oder aus Elementen davon eine neue Software zu erstellen, es sei denn
die schriftliche Genehmigung der Firma liege vor. Der Kunde ist
verpflichtet stets die aktuelle Version der entsprechenden Software
zu benutzen. Des Weiteren ist es dem Kunden untersagt jegliche
urheberrechtlichen Kennzeichen an der Software oder dazugehörige
Dokumente oder Computerprogrammen zu entfernen oder zu verändern.
Das Urheberrecht der Software verbleibt vollumfänglich bei der Firma
als Lizenzgeberin und wird dem Kunden nicht übertragen. Der Kunde
gilt einzig als Lizenznehmer, der zur vertragskonformen Nutzung der
Software berechtigt ist.
Der
Kunde hat sicherzustellen, dass auf seiner Seite die technischen und
tatsächlichen Voraussetzungen für den Empfang und die Nutzung der
Dienstleistungen, Daten und Inhalte gegeben sind. Sind diese
Voraussetzungen nicht erfüllt, hat dies keinen Einfluss auf das
Zustandekommen und das Weiterbestehen des Vertrages zwischen dem
Kunden und der Firma.
Der
Kunde verpflichtet sich, die bei der Anmeldung erforderlichen
personenbezogenen Daten wahrheitsgemäss anzugeben und änderungen
der personenbezogenen Daten der Firma mitzuteilen.
7.
Abwerbe- und Anstellungsverbot
Der
Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma
dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene
noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt,
Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Firma in irgendeiner
Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis
ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das
Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson
beschränkt.
8.
Rücktritt
Beide
Parteien haben das Recht jederzeit vom Vertrag zurück zu treten. Die
bereits getätigten Aufwendungen sind der anderen Partei
vollumfänglich zu entgelten. Erfolgt ein Rücktritt zu Unzeiten
bleiben allfällige Schadenersatzansprüche vorbehalten.
9.
Umtausch
Es
steht dem Kunden zu, Produkte binnen 10 (zehn) Tagen nach Erhalt
umzutauschen. Die Produkte müssen jedoch originalverpackt und
ungebraucht sein. Der Kunde hat die Kosten für die Rücksendung und
den Umtausch zu tragen.
Ein
Umtausch ist nur möglich für Produkte welche nicht spezifisch für
den Kunden angefertigt wurden.
10.
Gewährleistung
10.1
Allgemein
Es
gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Die
Firma gewährleistet das Obengenannte für eine Dauer von maximal 24
(vierundzwanzig) Monaten.
Ein
allfälliger Mangel ist der Firma umgehend anzuzeigen. Es steht der
Firma zu, zu entscheiden, ob das mangelhafte Produkt repariert oder
ersetzt wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich
ist, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung
des Kaufpreises. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei
Fremdreparaturen wird ausgeschlossen. Während der Zeit der Reparatur
hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Die
Gewährleistung beginnt für das reparierte Element neu zu laufen,
für die restlichen Elemente des Produkts läuft die ursprüngliche
Gewährleistungsfrist weiter.
Die
Firma gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in
branchenüblicher Qualität auszuführen.
10.2
Softwarelizenz
Die
Firma leistet Gewähr, dass die lizenzierte Software der
Produktspezifikation im Wesentlichen entspricht und entsprechend den
Angaben verwendet werden kann. Eine Nachbesserung ist nur mit
Zustimmung der Firma möglich. Die Firma übernimmt nur gestützt auf
eine besondere Absprache irgendwelche Modifikationen oder
Nachbesserungen an der Software. Der Kunde hat keinen Anspruch auf
irgendwelche Kundenbetreuungs- oder Upgrade-Tätigkeiten der Firma.
Die
Firma übernimmt keine Verantwortung für die Rentabilität der
lizenzierten Software und der darauf basierenden Geschäfte. Es gibt
keinerlei Garantie, dass mit der Software kurz- oder langfristig
Gewinn gemacht werden kann. Es obliegt dem Kunden, die einzelnen
Geschäfte, die mit Hilfe der Software gemacht werden, zu
kontrollieren und die jeweilige Vereinbarkeit mit seinem Risikoprofil
zu überwachen. Der Kunde verwendet das Programm auf eigene
finanzielle Gefahr und Verantwortung.
Sollten
allfällige Mängel an der lizenzierten Software festgestellt werden,
sind diese spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Herunterladen der
Software gegenüber Firma schriftlich oder per E-Mail geltend zu
machen. Die Firma haftet nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter
Handhabung, normaler Abnutzung oder durch Fremdeinwirkung
(Stromausfall, fehlerhafte Hardware etc.) entstanden sind.
Insbesondere haftet die Firma nicht für allfälligen Datenverlust.
Es obliegt dem Risikobereich des Kunden, seine Daten regelmässig zu
sichern und allfällige Back-Ups durchzuführen.
11.
Haftung
11.1
Allgemein
Die
Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird
vollumfänglich ausgeschlossen.
Die
Haftung für direkte Schäden wird auf den Verkaufspreis des
Produktes / der Dienstleistung beschränkt. Diese
Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht
durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.
Der
Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu
melden.
Jegliche
Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.
11.2
Softwarelizenz
Ebenso
sind Schadenersatzansprüche für Verlust der eingesetzten
Investitionen, für entgangenen Gewinn, für Datenverlust, für
Wiederherstellung der Software, für Standzeiten oder für sonstige
entfallene Produktions- oder Arbeitszeiten und für Kursverluste
vollständig ausgeschlossen, dies gilt für sämtliche Forderungen
des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen. Die Firma übernimmt
keine Verantwortung für externe oder indirekte Mängel und
Folgeschäden (z. B. Schäden aus Betriebsausfall, Verzug von
Informationsweiterleitung, wegen Viren oder aus Linien- oder
Systemfehlern). Soweit die vertragliche Haftung der Firma
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und
Erfüllungsgehilfen der Firma.
Der
Kunde akzeptiert überprüfungen und Wartungsarbeiten durch die
Firma, die die Verfügbarkeit einiger oder aller Produkte
vorübergehend beeinträchtigen können. Bei einer Weirleitung von
Inhalten und Leistungen Dritter kann es ebenfalls zu vorübergehenden
übertragungsverzögerungen kommen. Die Firma ist bemüht,
Ausfallzeiten im Interesse des Kunden möglichst kurz zu halten. Der
Kunde akzeptiert verhältnismässige Beeinträchtigungen. Die Firma
haftet nicht für Systemausfälle von Netzbetreibern,
Serviceprovidern usw.
Die
Firma bietet keine Gewähr dafür, dass die Dienste ohne
Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen zu
jeder Zeit hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten
unter allen Gegebenheiten verfügbar bleiben. Ein Unterbruch der
Zugänglichkeit der Dienstleistungen für den Kunden führt nicht zu
Schadenersatzansprüchen.
12.
Immaterialgüterrechte
Sämtliche
Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken
stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber
berechtigt.
Weder
diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die
übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn
dies werde explizit erwähnt.
Zudem
ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das
Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem
welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält,
untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.
Verwendet
der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder
bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der
Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt
werden.
13.
Datenschutz
Die
Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten
zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und
verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der
Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der
Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen
VerwertDaten durch die Firma vollumfänglich einverstanden
und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder
Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden
diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht
ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken
verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch
an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten
weitergegeben werden.
Des
Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.
14.
änderungen
Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit
geändert werden.
Die
neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Aufschaltung auf der
Website (http://kompiuterzeugs.com/agb.php) durch die Firma in
Kraft.
Für
die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sie denn, der
Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
15.
Priorität
Diese
AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich
Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser
AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.
16.
Salvatorische Klausel
Sollte
eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages
ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des
Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die
unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die
dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung
möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige
Vertragslücken.
17.
Vertraulichkeit
Beide
Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche
Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet
oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht
bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
18.
Höhere Gewalt
Wird
die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder
beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise
Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter,
Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und
Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp.
Reaktorschäden und Stromausfall unmöglich so ist die Firma während
der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit
nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit.
Dauert die höhere Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage kann die
Firma vom Vertrag zurück treten. Die Firma hat dem Kunden bereits
geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.
Jegliche
weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis
major sind ausgeschlossen.
19.
Agenten und Vertriebspartner
Der
Kunde nimmt zur Kenntnis, das allfällige Vertriebspartner oder
Agenten selbstständig und damit unabhängig von der Firma arbeiten
und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend
zu machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für
Vertragsverletzungen allfälliger Agenten und Vertriebspartnern.
20.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese
AGB unterstehen schweizerischem
Recht.
Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das
Gericht am Sitz
der Firma
zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage
anzuheben. Das übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge
über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit
ausgeschlossen.
Made with
in Schwyz